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CDU entdeckt Patriotismus für sich

BERLIN. Die CDU will im Bundestagswahlkampf auf die deutschen Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold setzen. Das geht aus Ent­wür­fen der Wer­be­agen­tur Jung von Matt hervor, die der Bild-Zeitung vorliegen. Demnach sollen die Namen der CDU-Kandidaten nicht mehr wie gewohnt vor einem orangenen Hintergrund präsentiert werden, sondern auf einem schwarzrotgoldenen Balken.

„Na­tio­na­lis­mus ist falsch, na­tio­na­le Iden­ti­fi­ka­ti­on aber rich­tig. Dafür ste­hen die Kan­di­da­ten der CDU“, erläuterte Jung-von-Matt-Vor­stand Tho­mas Stre­rath gegenüber dem Blatt das Konzept. CDU-Generalsekretär Peter Tauber schwärmte: „Schwarz-Rot-Gold sind für uns Christ­de­mo­kra­ten keine be­lie­bi­gen Far­ben.“

Die CDU hatte erstmals bei der Europawahl 2004 auf Orange als Wahlkampffarbe gesetzt. In der Folgezeit setzte sich Orange als Identifikationsfarbe der CDU durch. (krk)

 

5 junge Menschen quälen Rentner (81) zu Tode

Krefeld – Sie schlichen sich in das Haus des arglosen Rentners (81), quälten ihn mit Stromschlägen, Fausthieben und Tritten, damit er den Tresorschlüssel rausrückt – doch Johannes W. stirbt bei seinem Martyrium.

Am Freitag wurde die Bande vom Landgericht Krefeld verurteilt. Modanna R. (23), Murat C. (23), Hasrit S. (19) und Meto K. (19) waren bei der Tat im Oktober 2014 noch unter 21 Jahren, deshalb bekamen sie wegen Raubes mit Todesfolge Haftstrafen zwischen 6 Jahren und 6 Monaten sowie 7 Jahren und 9 Monaten.

Amir R. war damals 21 Jahre alt, musste sich vor dem Gericht als Erwachsener verantworten. Seine Strafe: 6 Jahre Haft wegen schweren Raubes.

Es handele sich um eine „extrem niederträchtige Tat von hoher krimineller Energie”, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Luczak am Freitag in Krefeld. 

Das Gericht war davon überzeugt, dass jeder der vier Täter, die im Haus des Rentners waren, Gewalt anwendete. Johannes W. sei in seinem Haus in Tönisvorst misshandelt worden, um an seinen Tresorschlüssel zu gelangen.

“Fuchs, du hast die Gans gestohlen” zu tierfeindlich? Stadt ändert ihr Glockenspiel

Es hat sich ausgefuchst in der Stadt Limburg. Das Kinderlied „Fuchs, Du hast die Gans gestohlen“ wurde aus dem Repertoire des Glockenspiels gestrichen.Limburg – Für viele Menschen ist es ein …

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“Fuchs, du hast die Gans gestohlen” zu tierfeindlich? Stadt ändert ihr Glockenspiel

Es hat sich ausgefuchst in der Stadt Limburg. Das Kinderlied „Fuchs, Du hast die Gans gestohlen“ wurde aus dem Repertoire des Glockenspiels gestrichen.
Es hat sich ausgefuchst in der Stadt Limburg. Das Kinderlied „Fuchs, Du hast die Gans gestohlen“ wurde aus dem Repertoire des Glockenspiels gestrichen.

Limburg – Für viele Menschen ist es ein harmloses Kinderlied, für eine Frau aus Limburg war es tagtäglich ein Ärgernis.

Es geht um den Klassiker “Fuchs, du hast die Gans gestohlen“. Das Lied gehörte bisher zum Repertoire des Glockenspiels des Limburger Rathauses.

Eine Veganerin, die in der Nähe der Stadtverwaltung wohnt und damit das Lied jeden Tag zu hören bekam, wendete sich nun an den Bürgermeister, da ihr der Text zu tierfeindlich sei. Das Lied wurde daraufhin aus dem Glockenspiel gestrichen.

Inhaltlich soll es der Frau besonders um die Passage gegangen sein, in der dem Fuchs gedroht wird, vom Jäger gejagt zu werden: „Seine große, lange Flinte, schießt auf dich den Schrot, dass dich färbt die rote Tinte, und dann bist du tot“.

Ein erster Vorschlag, dass das Lied auch ohne den tierfeindlichen Text auskommen könnte, schien für die Frau nicht ausreichend.

“Die Frau hat ganz freundlich gefragt. Ich habe ihr ganz unspektakulär einen kleinen Gefallen erweisen wollen”, sagte Limburgs Bürgermeister Dr. Marius Hahn gegenüber “fnp.de“.

Das Stadtoberhaupt weiter: „Dahinter steckt kein ideologisches Motiv, sondern es ist eine zeitlich befristete Schonfrist.” Demnach könnte das Lied bei der nächsten Glockenspielrotation wieder aufgenommen werden.

In den sozialen Netzwerken wird dennoch teilweise so heftig über diese Entscheidung diskutiert, dass es den Bürgermeister laut “Hessenschau” erstaune.

Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht bleibt seiner Rechtsprechung treu. Es bestätigt seine Auffassung, dass der GEZ-Beitrag verfassungsgemäß ist. Dies gilt auch für Zweitwohnungen. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung ist nach Auffassung des Gerichts rechtens. Mit seiner Entscheidung wies das Gericht am Mittwoch in Leipzig die Revisionen von acht Klägern gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg […]

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Ihr müßt weiter blechen! Gericht schmettert Revision zur GEZ.

Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht bleibt seiner Rechtsprechung treu. Es bestätigt seine Auffassung, dass der GEZ-Beitrag verfassungsgemäß ist. Dies gilt auch für Zweitwohnungen.

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung ist nach Auffassung des Gerichts rechtens. Mit seiner Entscheidung wies das Gericht am Mittwoch in Leipzig die Revisionen von acht Klägern gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück.

Die Bundesverwaltungsrichter bekräftigten ihre schon in früheren Entscheidungen geäußerte Auffassung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags an die Wohnung geknüpft sein darf und nicht an den Besitz eines Rundfunkgerätes gekoppelt sein muss.

Der zuständige Senat hielt auch fest, dass es gegen eine doppelte Erhebung des Beitrags bei Inhabern zweier Wohnungen keine Bedenken gebe.

Dass der Rundfunkbeitrag auch für eine Zweitwohnung erhoben werden darf, begründeten die Richter damit, dass es das praktikabelste Verfahren sei. Es sei außerdem davon auszugehen, dass nur wenige Personen von der Regelung betroffen seien, die allein sowohl in einer Erst- als auch in einer Zweitwohnung lebten.

Schon in den Vorinstanzen waren die Kläger erfolglos gewesen. Einer der Vertreter der Kläger sagte während der mündlichen Verhandlung, er wende sich mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht weiter gegen den Rundfunkbeitrag.

Bereits im vergangenen Jahr hatten sie in mehreren Entscheidungen erklärt, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags sowohl bei Wohnungsinhabern wie auch bei Gewerbebetrieben verfassungskonform sei.